AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen MEDS

 

1. Allgemein

Die nachfolgenden Bedingungen gelten für alle Lieferungen und Leistungen von MEDS. Eventuelle Abweichungen oder Ergänzungen erlangen nur dann  Rechtswirksamkeit, wenn sie schriftlich und firmenmäßig durch MEDS anerkannt wurden.

2. Auftragsannahme

Alle Angebote von MEDS sind innerhalb ihrer Bindefrist verbindlich. Alle Aufträge an MEDS werden erst durch die schriftliche Auftragsbestätigung von MEDS rechtswirksam. Durch die schriftliche Auftragsbestätigung kommt ein Liefervertrag zustande, für den die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von MEDS Anwendung finden. Ein solcherart zustande gekommener Vertrag schließt ausdrücklich die Anwendung von Einkaufsbedingungen, wie sie auf Bestellformularen oder sonstiger Korrespondenz des Käufers geführt sind, aus.

3. Preise

Es gelten die in der Auftragsbestätigung angeführten Preise im Allgemeinen in Euro. Bei Angeboten und Auftragsbestätigungen in Fremdwährung gilt die Bindung an die jeweilige Fremdwährung nur, solange sich der Kurs derselben zum Euro, beginnend mit dem Datum der Auftragsbestätigung, im Vergleich zum Lieferdatum um nicht mehr als +/- 5% verändert hat. MEDS behält sich das Recht vor, bei Schwankungen von mehr als +/- 5% den Preis für die dann noch ausstehenden Lieferungen und Leistungen entsprechend der Kursveränderung neu festzusetzen.

4. Lieferkonditionen

MEDS behält sich das Recht vor, Teillieferungen durchzuführen. Alle Preise verstehen sich ab Graz, unverzollt, inklusive Verpackung. Für alle kundenspezifischen Produkte behält sich MEDS das Recht vor, eine Mehr- oder Minderlieferung von maximal 5% des Gesamtauftragsvolumens durchzuführen; es wird die tatsächlich gelieferte Menge berechnet.

5. Zahlungsbedingungen

Die Rechnungen sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen netto, beginnend vom Rechnungsdatum, zu bezahlen. Die Nichteinhaltung der Zahlungsbedingungen oder MEDS erst nach Vertragsabschluß bekanntgewordenen Umstände, welche die Kreditwürdigkeit des Käufers mindern, können die sofortige Fälligkeit aller Forderungen zur Folge haben und berechtigen MEDS, unter Schutz einer angemessenen Nachfrist, vom Vertrag zurückzutreten. Überfällige Zahlungen werden mit 1,25% Verzugszinsen pro Monat, vom ersten Tag der Überfälligkeit, nachbelastet.

6. Lieferzeit bzw. Auftragsänderung

Die in der Auftragsbestätigung angegebenen Lieferzeiten sind unverbindlich. Für einen bestätigten Auftrag besteht kein einseitiges Rücktrittsrecht. Schadenersatzansprüche wegen verspäteter Lieferung, Minderlieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen. Unvorhersehbare und unverschuldete oder außergewöhnliche Ereignisse bei MEDS oder seinen Zulieferern oder sonstige für MEDS nicht absehbare Behinderungen berechtigen MEDS, den Liefertermin um den Zeitraum der Verzögerung zu verschieben. Der Käufer ist unter allen Umständen verpflichtet, alle aufgrund der Auftragserteilung bereits fertiggestellten oder begonnene Leistungen oder Produkte abzunehmen. Unbeschadet davon kann MEDS Nachbelastungen oder Schadenersatzansprüche geltend machen, die durch eine Minderabnahme hervorgerufen werden.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung aller Rechnungen bleiben die Produkte Eigentum von MEDS. Durch den Einbau der Produkte in andere Geräte erwirbt der Käufer kein Eigentum. Jede Verarbeitung der von MEDS gelieferten Produkte erfolgt für MEDS. Bei Einbau in fremde Ware durch den Käufer wird MEDS Miteigentümer der neu entstandenen Waren, und zwar im Verhältnis der Werte ihrer Produkte zu denen der mit verwendeten fremden Produkte.

Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt, die gelieferte Ware oder aus der Verarbeitung entstandene Produkte im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes unter Eigentumsvorbehalt weiter zu veräußern. Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises tritt der Käufer alle ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen in Höhe des Wertes der gelieferten Leistungen und Produkte an MEDS ab. Der Käufer ist bis auf Widerruf berechtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen einzuziehen.

MEDS ist berechtigt, die Vorbehaltssache sicherzustellen, falls der Käufer seine vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere, wenn die Vorbehaltssache unsachgemäß behandelt wird oder der Käufer mit der Kaufpreiszahlung in Verzug gerät. Der Vollzug der Herausgabe und die Sicherstellung gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag und heben die Pflichten des Käufers, insbesondere die Zahlung des Kaufpreises, nicht auf.

8. Schutz- und Urheberrechte

Der Käufer hält MEDS schad- und klaglos gegen jegliche Kosten oder Verluste, die aus der Verletzung von Schutz- und Urheberrechten entstehen und auf Durchführung der Entwürfe, Spezifikationen oder Anweisungen des Käufers zurückzuführen sind. Durch den Kauf eines Produkts oder einer Leistung von MEDS wird dem Käufer unter keinen Umständen ein Schutzrecht abgetreten.

MEDS verpflichtet sich, den Käufer schad- und klaglos zu halten, wenn Ansprüche aus Verletzung eines in Österreich wirksamen Schutz- oder Urheberrechts gegen den Käufer geltend gemacht werden und wenn der Käufer eine derartige Geltendmachung unverzüglich schriftlich mitgeteilt hat. MEDS bleibt die Wahl der Abwehrmaßnahmen einschließlich außergerichtlicher Regelungen vorbehalten.

Falls die Verwendung der Produkte zu angemessenen Bedingungen für den Käufer nicht möglich sein sollte, beschränkt sich die Verpflichtung von MEDS darauf, das Produkt nach eigener Wahl entweder so zu wandeln oder zu ersetzen, dass das Schutzrecht nicht verletzt wird, oder noch nicht eingebaute Produkte zurückzunehmen und den Kaufpreis zu erstatten. MEDS haftet nicht für Ansprüche, die auf Schutzrechtsverletzungen beruhen, welche aus einem nicht vertragsgerechtem Gebrauch des Produkts hervorgehen.

9. Software

Der Käufer hat an Softwareprogrammen, den dazugehörigen Dokumentationen sowie allen nachträglichen Ergänzungen ein nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht mit den Produkten, für welche die Softwareprogramme geliefert wurden. Alle sonstigen Rechte verbleiben bei MEDS bzw. dem Programmurheber.

Der Käufer hat sicherzustellen, dass Dritten oder dritten Ländern diese Programme, Dokumentationen und deren Ergänzungen ohne ausdrückliche Zustimmung von MEDS nicht zugänglich sind.

10. Warenabnahme

Die angelieferten Produkte und Leistungen sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Käufer zu übernehmen.

Die Abnahmeprüfung erfolgt durch den Käufer innerhalb von 30 Tagen, beginnend mit dem Lieferdatum. Wird die Übernahmen verzögert, die nicht im Verantwortungsbereich von MEDS liegt, gilt als Übernahmedatum die schriftliche Mitteilung der Versandbereitschaft von MEDS an den Käufer. Unterbleibt eine schriftliche Mitteilung des Käufers innerhalb der Warenübernahmefrist über eine eventuelle Übernahmeverhinderung, gelten die Produkte und Leistungen als abgenommen. Als Annahme- bzw. Ablehnungskriterium dienen bei kundenspezifischen Produkten die gemeinsam vereinbarten Spezifikationen oder Testbedingungen oder bei Standardprodukten die von MEDS veröffentlichten Datenblätter, die zum Zeitpunkt der Bestellung gültig waren.

11. Gewährleistung

MEDS gewährleistet, dass die Produkte bei vertragsgemäßem Gebrauch frei von Herstellungs- und Materialfehlern sind. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl von MEDS durch Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Der Käufer hat MEDS eine angemessene Frist zur Mängelbehebung zu geben, wird diese verweigert, so ist MEDS von der Gewährleistung befreit.

Die Gewährleistungsfrist beträgt 12 Monate, sie beginnt mit der Annahme der Produkte durch den Käufer (s. Pkt. 10). Der Käufer muß Mängelrügen unverzüglich, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung der Produkte, schriftlich und mit ausreichender Begründung MEDS mitteilen. Mängel, die trotz sorgfältiger Untersuchung nicht innerhalb dieser Frist entdeckt werden konnten, müssen unverzüglich nach Bekanntwerden schriftlich und mit ausreichender Begründung MEDS mitgeteilt werden. Unterbleibt die unverzügliche Mitteilung, ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Die Gewährleistung entfällt, wenn die Produkte nach der Übernahme unsachgemäß oder nicht nach den von MEDS empfohlenen Richtlinien behandelt wurden. Rücklieferungen werden nur nach vorheriger Zustimmung durch MEDS entgegengenommen. Im Gewährleistungsfall übernimmt MEDS die Transportkosten. Ein Gewährleistungsfall verlängert nicht die ursprüngliche Gewährleistungsfrist von 12 Monaten. Bei ungerechtfertigten Beanstandungen ersetzt der Käufer MEDS alle entstandenen Kosten. Forderungen des Käufers, die sich über die Verpflichtungen aus der Gewährleistungspflicht hinausgehend ergeben, werden ausgeschlossen.

12. Sonstiges

Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche aus einem Liefervertrag gemäß Pkt. 2 ist Graz, auch wenn Lieferungen durch eine Niederlassung oder eine Repräsentanz von MEDS durchgeführt wurden. Für Lieferverträge gilt ausschließlich österreichisches Recht.

Der Käufer kann seine Rechte und Pflichten aus solchen Lieferverträgen nur mit schriftlicher Zustimmung von MEDS übertragen.

Die gelieferten Produkte unterliegen den österreichischen und US-amerikanischen Kontrollvorschriften und werden mit einer speziellen Distributionslizenz des Herstellers exportiert. Der Re-Export bedarf der Genehmigung der US-amerikanischen Behörden, sofern dies nicht in der Auftragsbestätigung ausdrücklich anders vermerkt ist. Der Käufer ist für die Einhaltung der Kontrollbestimmungen gegebenenfalls bis zum Endverbraucher verantwortlich und verpflichtet sich ausdrücklich, MEDS vollkommen schad- und klaglos zu halten.

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleiben die übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.